Für Lehrende an Vorarlberger Musikschulen:
Künstlerische, pädagogische, wissenschaftliche und medientechnische Weiterbildungen bzw. Teilnahmen an Kongressen, die in direktem Bezug zur Unterrichtstätigkeit stehen und nicht im Fortbildungsangebot des Vorarlberger Musikschulwerks enthalten sind, werden nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel gefördert.
Die Höhe der Förderung beträgt nach derzeit gültigen Richtlinien ca. 30 % der Gesamtkosten (Kursgebühren, Reisekosten und Unterkunft), bis zu einem Betrag von € 218,-, falls nicht durch andere Förderungen die Gesamtsumme von 100 % überschritten wird. Kosten für die Vepflegung werden nicht übernommen.
Die Antragstellung unter Vorlage der Originaldokumente und mit Unterschrift des zuständigen Musikschuldirektors muss jeweils bis zum 1. März bzw. 1. Oktober für das vorangegangene Semester erfolgen.
Antragsformular